§57a Überprüfung
Unser Unternehmen ist autorisiert, die Begutachtung nach §57a für alle Marken durchzuführen. Diese Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben um sowohl die Verkehrs- und Betriebssicherheit, als auch die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges zu überprüfen.
Nachüberprüfung um € 48,- / *inkl. MwSt.
PKW
Bei PKWs kann die Begutachtung einen Monat vor bzw. bis spätestens vier Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.
LKW
Bei LKWs ist die Durchführung ab drei Monate vorher möglich, jedoch gibt es hier keine Möglichkeit eines Überzuges.
Jetzt Termin für Ihre §57a-Überprüfung vereinbaren!
Wir freuen uns über eine frühzeitige Terminvereinbarung, um Ihren Auftrag gut einzuplanen und Ihr intaktes Fahrzeug schnell wieder an Sie überreichen zu können.
