§57a Überprüfung
Unser Unternehmen ist autorisiert, die Begutachtung nach §57a für alle Marken durchzuführen. Diese Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben um sowohl die Verkehrs- und Betriebssicherheit, als auch die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges zu überprüfen.
Toleranzfristen:
Die Begutachtung kann einen Monat vor bzw. bis spätestens 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.
Bei LKWs ist die Durchführung ab 3 Monate vorher möglich, jedoch gibt es keine Möglichkeit eines Überzuges.
§57a – Überprüfung um € 55,20*
§57a – Überprüfung ab 2,8t um € 66,—*
*Preise inkl. Mwst.